Vertragliche Einschränkung der Pressefreiheit?

Wer die Vorabversion von MS-Office kostenlos auf eine Heft-CD/DVD packen will, muss ein paar Regeln von Microsoft befolgen. Programme wie OpenOffice.org d?rfen nicht zus?tzlich auf dem Datentr?ger enthalten sein, Artikel werden von Microsoft gepr?ft und sollten ggf. korrigiert werden. Mehr gibt es bei Golem.de.
Sind solche Artikel dann ?berhaupt noch als solche gerechtfertigt, oder m?ssen diese dann nicht viel mehr als Werbung gekennzeichnet werden? Schlie?lich greift MS ja gesch?ftsf?rdernd in die Artikel ein. Oder?

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